Adresse ändern bei Stromanbieter
Bei einem Umzug solltest du Strom- und Gas-Anbieter binnen weniger Tage informieren — auch wenn du den Vertrag mitnimmst. Bei regional kalkulierten Tarifen entsteht zudem das **Sonderkündigungsrecht nach §41 EnWG**.
Alle Stromanbieter-Anbieter (20)
- Ahrtal-Werke GmbH
- Albstadtwerke GmbH
- Albwerk GmbH & Co. KG
- Allgäuer Überlandwerk GmbH
- Alpiq Energie Deutschland GmbH
- AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen
- Benergie-Service GmbH
- BERGMANN - Elektrizität & Gas - eine Marke der LSW Energie GmbH & Co. KG
- BeSte Stadtwerke GmbH
- BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG
- Billig? Will ich! - eine Marke der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
- Bonus Strom GmbH
- Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
- Bremer Energiehaus-Genossenschaft eG
- Change! Energy GmbH
- Citiwerke – eine Marke der Thüga Energie GmbH
- Maingau
- MAINGAU Energie
- naturstrom
- Stadtwerke Teterow
Häufige Fragen
- Wann muss ich Stromanbieter informieren?
- Direkt nach Vertragsunterzeichnung der neuen Wohnung. Bei Stromanbieter gilt: lieber 3-4 Wochen vor Umzug ändern als zu spät — sonst gehen Vertragsunterlagen verloren.
- Welches Gesetz regelt die Adressänderung bei Stromanbieter?
- Die zentrale Rechtsgrundlage ist §41 EnWG (Sonderkündigungsrecht Energie). Details in der Anleitung pro Anbieter.
- Was passiert, wenn ich Stromanbieter NICHT informiere?
- Rechnungen und Vertragsdokumente landen an der alten Adresse. Bei Versicherern und Banken kann das im Schadens- oder Mahnfall rechtliche Probleme auslösen. Daher: in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ändern.
